Die Zulassung zum Dokoratsstudium erfolgt durch das Rektorat. Vorrausetzung ist der Abschluss eines abgeschlossenen einschlägigen Diplom- oder Masterstudiums bzw. einem gleichwertigen Studium an einer anerkannten in- oder ausländischen Bildungseinrichtung.
Das Zulassungsverfahren gestaltet sich folgendermaßen:
Schritt 1: Online Antrag auf Zulassung
Es wird vorab empfohlen, das Thema der Dissertation sowie das Betreuungsverhältnis abzuklären!
Schritt 2: Einreichen des Exposé und Kurzpräsentation vor einem wissenschaftlichen Beirat
Beides muss bis zum Ende des zweiten Studiensemesters erfolgen und ist Voraussetzung für den Abschluss der Dissertationsvereinbarung.
Schritt 3: Dissertationsvereinbarung
Die formale Betreuung der Dissertation beginnt nach Abschluss der Dissertationsvereinbarung zwischen dem/der Studierenden und dem/der Betreuer*in. Die Vereinbarung basiert auf einem Exposé und einer Kurzpräsentation vor einem wissenschaftlichen Beirat. Die Dissertationsvereinbarung ist bis zum Ende des zweiten Studiensemesters abzuschließen.
Schritt 4: Zwischenpräsentation
Im Laufe des Studiums wird eine zweite öffentliche Zwischenpräsentation der vorläufigen Forschungsergebnisse empfohlen.
Für Fragen zum Doktorat im Bereich der Konservierungswissenschaften steht die Institutsleitung gerne für ein Gespräch im Rahmen eines Sprechstundentermins zur Verfügung.
Allgemeine Fragen zu Forschungsprojekten und dem Doktoratsstudium kann das Zentrum Fokus Forschung der Angewandten beantworten.