Studieren am Institut
Doktorat

/// STUDIENZULASSUNG

Die Zulassung zum Dokoratsstudium erfolgt durch das Rektorat. Vorrausetzung ist der Abschluss eines abgeschlossenen einschlägigen Diplom- oder Masterstudiums bzw. einem gleichwertigen Studium an einer anerkannten in- oder ausländischen Bildungseinrichtung.

Das Zulassungsverfahren gestaltet sich folgendermaßen:
Schritt 1: Online Antrag auf Zulassung
Es wird vorab empfohlen, das Thema der Dissertation sowie das Betreuungsverhältnis abzuklären!

Schritt 2: Einreichen des Exposé und Kurzpräsentation vor einem wissenschaftlichen Beirat
Beides muss bis zum Ende des zweiten Studiensemesters erfolgen und ist Voraussetzung für den Abschluss der Dissertationsvereinbarung.

Schritt 3: Dissertationsvereinbarung
Die formale Betreuung der Dissertation beginnt nach Abschluss der Dissertationsvereinbarung zwischen dem/der Studierenden und dem/der Betreuer*in. Die Vereinbarung basiert auf einem Exposé und einer Kurzpräsentation vor einem wissenschaftlichen Beirat. Die Dissertationsvereinbarung ist bis zum Ende des zweiten Studiensemesters abzuschließen.

Schritt 4: Zwischenpräsentation
Im Laufe des Studiums wird eine zweite öffentliche Zwischenpräsentation der vorläufigen Forschungsergebnisse empfohlen.

/// Wo / Wie können Sie sich genauer informieren?

Für Fragen zum Doktorat im Bereich der Konservierungswissenschaften steht die Institutsleitung gerne für ein Gespräch im Rahmen eines Sprechstundentermins zur Verfügung.

kons-rest@uni-ak.ac.at

Allgemeine Fragen zu Forschungsprojekten und dem Doktoratsstudium kann das Zentrum Fokus Forschung der Angewandten beantworten.

zff@uni-ak.ac.at
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